Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“
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Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
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Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
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